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Der Weg zum Zertifikat für Verarbeiter/Vermarkter
 Der interessierte verarbeitende oder vermarktende Betrieb wendet sich an die MGH GUTES AUS HESSEN GmbH, und erhält von dort oder von der Hompage, die entsprechenden Auszüge des Handbuchs der Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität – HESSEN“ zukommen. Der Betrieb sollte sich zunächst mit den Bestimmungen vertraut machen und anschließend selbst prüfen ob er diese erfüllen kann oder bereits durchführt. Der Interessent wählt eine der zugelassenen unabhängigen Kontrollstellen aus. Nach der Kontaktaufnahme mit der gewählten Kontrollstelle durch den interessierten Betrieb und der Zusendung des Kontrollvertrages seitens des Prüfinstitutes muss dieser unterschrieben an die Kontrollstelle zurückgeschickt werden. Anschließend wird ein Termin zur Erstkontrolle vereinbart. Die Kontrollstelle führt die Prüfung (Betriebsbegehung, Dokumentenprüfung) anhand der Checkliste Verarbeitungskontrolle durch. Werden die Bestimmungen der Qualitätsmarke erfüllt, erfolgt die Zertifizierung. Es erfolgt eine Meldung an die MGH. Der geprüfte Betrieb ist somit Teilnehmer am Qualitätsmarkensystem „Geprüfte Qualität – HESSEN“. Darauf hin wird ein Zeichennutzungsvertrag geschlossen.

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