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Der Weg zum Zertifikat für Direktvermarkter
 Der Direktvermarkter wendet sich an die MGH GUTES AUS HESSEN GmbH oder an die Vereinigung Hessischer Direktvermarkter, und erhält von dort oder von der Homepage die entsprechenden Auszüge des Handbuchs der Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität – HESSEN“. Der Betrieb sollte sich zunächst mit den Bestimmungen vertraut machen und anschließend selbst prüfen ob er diese erfüllen kann oder bereits durchführt. Er füllt die Erzeugererklärung aus, schickt diese an die MGH GUTES AUS HESSEN GmbH und wählt eine der zugelassenen unabhängigen Kontrollstellen. Nach der Kontaktaufnahme mit der gewählten Kontrollstelle durch den Direktvermartern und der Zusendung des Kontrollvertrages seitens des Prüfinstitutes muss dieser unterschrieben an die Kontrollstelle zurückgeschickt werden. Anschließend wird ein Termin zur Erstkontrolle vereinbart. Die Kontrollstelle führt die Prüfung (Betriebsbegehung, Dokumentenprüfung) anhand der Checklisten Erstzulassung Erzeugung und Verarbeitung durch. Werden die Bestimmungen der Qualitätsmarke erfüllt, erfolgt die Zertifizierung. Es erfolgt eine Meldung an die MGH. Der geprüfte Betrieb ist somit Teilnehmer am Qualitätsmarkensystem „Geprüfte Qualität – HESSEN“. Darauf hin wird ein Zeichennutzungsvertrag geschlossen.

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