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Verfahrensschritte zur Nutzung des Zeichens

Um Teilnehmer der  Qualitätsmarke "Geprüfte Qualität - HESSEN" werden zu können und somit Produkte mit dem Zeichen kennzeichnen zu dürfen, sind vier Verfahrensschritte notwendig. Egal ob Sie Erzeuger, Weiterverarbeiter, Vermarkter oder Direktvermarkter sind - an dieser Übersicht können Sie sich hinsichtlich der Reihenfolge der notwendigen Schritte orientieren.

Eventuell kann es auch sinnvoll sein, sich vorab direkt mit der MGH GUTES AUS HESSEN GmbH in Verbindung zu setzen, um eine detaillierte Auskunft über die notwendigen Bestimmungen bzw. Voraussetzungen für eine Teilnahme zu erhalten. Zu diesem Zweck können Sie auch gerne unser hierfür vorgesehenes Email-Formular nutzen.



 

 1. Teilnahmeerklärung
 
 
 
Ausfüllen der Teilnahmeerklärung für die Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität – HESSEN“, in der die entsprechenden Bestimmungen der Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität –“anerkannt werden und der Beginn der Teilnahme incl. die betreffenden Produktbereiche angegeben werden.
 
 
 
 

2. Kontrolle
 
 
 
Der Teilnehmer beauftragt eine von ihm ausgewählte, unabhängige und für die Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität - HESSEN“ zugelassene Kontrollstelle selbst. Er vereinbart einen Kontrolltermin in seinem Betrieb. Die Prüfung erfolgt mittels einer Betriebsbegehung und Prüfung diverser Dokumente. Anhand von Checklisten (Erstzulassung / Folgekontrolle) wird die Kontrolle dokumentiert.
 
 
 
 

3. Zertifizierung
 
 
 
Nach erfolgreicher Kontrolle des landwirtschaftlichen Betriebes durch die Kontrollstelle, erfolgt die Zertifizierung des Betriebes. Das Zertifikat wird von der beauftragten Kontrollstelle ausgestellt und dem Betrieb zugesandt. Eine Kopie des Zertifikates und der Checkliste wird auch an die MGH GUTES AUS HESSEN GmbH, die das Qualitäts-markenzeichen „Geprüfte Qualität – HESSEN“ treuhändisch für das Land Hessen verwaltet, weitergeleitet.
 
 
 
 

4. Nutzung des Qualitätsmarken-Logos
 
 
 
Auf der Basis eines gültigen Zertifikats für die „Geprüfte Qualität – HESSEN“ kann der Betrieb bei der MGH GUTES AUS HESSEN GmbH einen Zeichennutzungsvertrag ab-schließen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt das Zeichen für die zertifizierten Produkte oder deren Verpackungen zu nutzen.
 



 

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