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Das Qualitätssicherungssystem der Qualitätsmarke "Geprüfte Qualität - HESSEN"

Die definierten Qualitätsanforderungen, die die Teilnehmer des Qualitätsmarken-Systems einzuhalten haben, werden durch ein mehrgliedriges umfassendes System von Prüfungen abgesichert, das sich methodisch an internationalen Normen des Qualitätsmanagements anlehnt.

Kennzeichnend für das Qualitätssicherungssystem der Qualitätsmarke ist, dass sowohl die Einhaltung der besonderen Produktionsstandards wie auch die nachvollziehbare Herkunft lückenlos kontrolliert wird. Alle Beteiligten von der Erzeugung über die Be- und Verarbeitung bis hin zur Vermarktung haben sich dieser Kontrolle zu unterziehen.

Zuständig für das Qualitätssicherungssystem der Qualitätsmarke sind zum einen der Qualitätsbeauftragte des Landes Hessen, der vom Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz“ gestellt wird. Zum anderen übernehmen neutrale und externe Kontrollunternehmen die Aufgabe, Betriebe auf die Einhaltung der Qualitätsmarkenbestimmungen zu überwachen.

Das Qualitätssicherungssystem setzt sich aus fünf Kontrollelementen zusammen, die aufgrund der Mehrgliedrigkeit, der relativ engen Kontrollfrequenzen sowie der Neutralität der Kontrollen ein sehr hohes Maß an Sicherheit erreichen:


  • Beratung und Eigenkontrolle: Eigenkontrolle bedeutet, dass der Mitgliedsbetrieb die Vorgaben der Qualitätsmarke, aber auch die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen, selbst im eigenen Betrieb überprüft und dokumentiert. Da dies v.a. zum Einstieg in das Qualitätsmarkensystem recht schwer zu überschauen ist, werden die jeweiligen Betriebe begleitend beraten.
  • Erstzulassung: Nach der Eigenkontrolle und der Beseitigung möglicher Schwachstellen wird eine umfangreiche Erstzulassungsprüfung durchgeführt. Diese Erstzulassung ist eine neutrale und externe Überprüfung durch ein Kontrollunternehmen. Diese Kontrollunternehmen sind vom Qualitätsbeauftragten des Landes Hessen benannt und zum System der Qualitätsmarke zugelassen. Auch die Kontrollunternehmen werden ständig auf ihre Befähigung, Betriebe zu überprüfen, begutachtet und fortlaufend für ihre Kontrolltätigkeit weitergebildet.

Qualitätspyramide


Erst nachdem die Erstzulassung ohne Mängel bestanden ist, wird der Betrieb zur Qualitätsmarke zugelassen. Seine Produkte kann der Betrieb dann nach dem Erhalt des Zertifikates innerhalb des Qualitätsmarkensystems vermarkten. Die werbliche Nutzung ist aber erst mit der Unterzeichnung des Zeichennutzungsvertrages möglich.
  • Wiederholungsprüfung: Die ausgestellten Zertifikate über die erfolgreich bestandene Kontrolle sind nicht unbegrenzt gültig, sondern haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Daher findet auch mindestens alle 12 Monate eine Wiederholungsprüfung bei den Teilnehmerbetrieben statt, um sicher gehen zu können, dass die Bestimmungen der Qualitätsmarke auch dauerhaft eingehalten werden.
  • Stichprobenkontrolle: Neben den ersten drei Kontrollelementen werden zusätzlich 10 % der Betriebe einer unangemeldeten Stichprobenkontrolle unterzogen. Diese wird entweder von einem der Kontrollunternehmen oder durch den Qualitätsbeauftragten des Landes Hessen durchgeführt.
  • Kontrolle der Kontrolle: An der Spitze des Qualitätssicherungssystems steht die „Kontrolle der Kontrolle“. Nicht nur die Betriebe werden auf Einhaltung der Qualitätsmarken-Bestimmungen überprüft, auch die neutralen Kontrollunternehmen unterliegen einem Überwachungssystem und werden regelmäßig kontrolliert. Dies wird durch den Qualitätsbeauftragten des Landes Hessen sicher gestellt.


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