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Allgemeine und besondere Bestimmungen zur Zeichenvergabe

Produkte, die mit dem Zeichen der Qualitätsmarke "Geprüfte Qualität - HESSEN" ausgezeichnet werden, müssen Anforderungen und Normen erfüllen, die deutlich über den gesetzlichen nationalen und europäischen Standards angesiedelt sind. Dies sind zum einen allgemeine Bestimmungen, die für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung gelten sowie besondere Bestimmungen, die in den Richtlinien festgehalten sind.

Erzeugerstandards

Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Qualitätsmarkensystem ist, dass Qualitätsmarkenbetriebe ausschließlich von Fachkräften geführt werden dürfen. Sie verfügen über das erforderliche Know-how, um Produkte gemäß der guten fachlichen Praxis zu erzeugen. Mehr...

Verarbeitungsstandards

In die Verarbeitung gelangen nur solche Rohstoffe, die gemäß der Qualitätsmarkenanforderungen erzeugt wurden. Darüber hinaus gelten auf dieser Stufe weitere Leistungsstandards. Mehr...


Vermarktungsstandards
Die Schwerpunkte auf der Vermarktungsstufe liegen v.a. auf der eindeutigen und unverwechselbaren Kennzeichnung der Qualitätsmarkenprodukte. Die Verantwortlichen haben dafür Sorge zu tragen, dass jedes betreffende Produkt das Qualitätszeichen „Geprüfte Qualität“ selbst trägt (z.B. bedruckte Wursthülle, Flaschenetikett) oder in Form von Hinweis- und Preisschildern in unmittelbarer Nähe zum Qualitätsprodukt steht. Mehr...




Besondere Bestimmungen - Pflichtenhefte
Die besonderen Bestimmungen sind seit Juni 2010 in sogenannten Pflichtenheften für jeden Produktbereich niedergeschrieben.  Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.




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