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Wer darf das Qualitätsmarkenzeichen „Geprüfte Qualität – HESSEN“ generell nutzen?


Das Zeichen der Qualitätsmarke kann nicht ohne weiteres und willkürlich für die Bewerbung von Produkten eingesetzt werden. Es ist als Markenzeichen registriert und damit rechtlich vor Missbrauch geschützt. Eine falsche Darstellung in werblichen Maßnahmen wird dadurch verhindert.

Im Zeichennutzungssystem ist die Verwendung des Qualitätszeichens genauestens geregelt, so dass auch wirklich nur solche Produkte, die nach den Anforderungen des Qualitätsmarkensystems hergestellt werden, das Qualitätszeichen tragen dürfen. In diesem Zeichennutzungssystem treten als Beteiligte auf:
Lizenz- und Zeichnungsystem

Der Zeichenträger ist das Land Hessen und die Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e.V. Letztere ist auch für die Umsetzung und Verwaltung des Qualitätszeichens zuständig und damit zugleich Lizenzgeber.

Das Recht zur Nutzung des Zeichens kann zum einen der Lizenznehmer durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e.V. erwerben (Lizenznehmer können z.B. Erzeugergemeinschaften, Unternehmen der Ernährungswirtschaft oder regionale Zusammenschlüsse sein). Zum anderen ist – der Name deutet es bereits an – der Zeichennutzer ebenso zur Verwendung des Zeichens autorisiert. Entweder, indem er einen Zeichennutzungsvertrag mit dem Lizenznehmer abschließt oder, indem er den Zeichennutzungsvertrag mit der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e.V. abschließt (Beispiele für Zeichennutzer sind Unternehmen des Ernährungsgewerbes und des Ernährungshandwerkes).

Um eine Rohstoffsicherung innerhalb des Qualitätsmarkensystems zu erreichen, müssen die landwirtschaftlichen Produzenten (z.B. Obst-, Gemüsebauer, Getreideerzeuger usw.) zusätzlich Erzeugererklärungen gegenüber der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e.V. unterzeichnen, in dem sie sich zur Einhaltung der Vorgaben durch das Qualitätsmarken-System verpflichten.

Zwischen den einzelnen Produktionsstufen werden Liefer- und Abnahmeverträge aus demselben Grund abgeschlossen.

Wer alles bei der Qualitätsmarke mitmacht erfahren Sie hier.

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