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Wie sicher ist das Qualitätsmarkensystem?

Die definierten Qualitätsanforderungen, die die Teilnehmer des Qualitätsmarken-Systems einzuhalten haben, werden durch ein mehrgliedriges umfassendes System von Prüfungen abgesichert, das sich methodisch an internationalen Normen des Qualitätsmanagements anlehnt. Kennzeichnend für das Qualitätssicherungssystem der Qualitätsmarke ist, dass sowohl die Einhaltung der besonderen Produktionsstandards wie auch die nachvollziehbare Herkunft lückenlos kontrolliert wird. Alle Beteiligten von der Erzeugung über die Be- und Verarbeitung bis hin zur Vermarktung haben sich dieser Kontrolle zu unterziehen.
Zuständig für das Qualitätssicherungssystem der Qualitätsmarke mit der Funktion "Kontrolle der Kontrolle" ist das Regierungspräsidium Gießen (RP). Der Qualitätsbeauftragte des Landes Hessen, der von der MGH GUTES AUS HESSEN GmbH gestellt wird, hat die Aufgabe das Kontrollsystem und die Qualitätsstandards den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Weiterhin übernehmen neutrale und externe Kontrollunternehmen die Aufgabe, Betriebe auf die Einhaltung der Qualitätsmarkenbestimmungen zu überwachen. Die Kontrollinstitute beantragen die Zulassung als offizielles Kontrollorgan beim RP Gießen.

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